Die italienische Modefirma Benetton sorgt wieder einmal mit einer provokativen Kampagne für Aufsehen und muss jetzt mit juristischen Schritten der Vatikans rechnen. Der Stein des Anstoßes in Rom: Eine Bild-Montage, die Papst Benedikt XVI. beim Lippen-Kuss mit dem ägyptischen Imam Ahmed al-Tajjeb zeigt. Viele Katholiken und Muslime waren über die Darstellung empört.
Das Unternehmen hat das Motiv zwar am Mittwochabend zurückgezogen – das Staatssekretariat des Vatikans kündigte heute jedoch an, die mediale Veröffentlichung des Bildes weltweit zu verhindern. Auch das Weiße Haus zeigte sich von einer Kuss-Szene zwischen Präsident Barack Obama, seinem chinesischen Pendant Hu Jintao und dem venezolanischen Staatschef Hugo Chavez wenig amüsiert.
Benetton gegen „die Kultur des Hasses“
Benetton verteidigte unterdessen seine Kampagne „Unhate“. Ein Unternehmenssprecher erklärte, dass der Konzern damit die „Kultur des Hasses“ bekämpfen wollte und bedauerte, mit dem Bild des Papstes und des Imams die Gefühle der Gläubigen verletzt zu haben. Das Zurücknehmen des Kampagnenfotos wertete Benetton als Zeichen seiner „Sensibilität“. Zuvor hatte die Modefirma ihre Aktion als ironisch gebrochene und etwas provokative „symbolische Bilder der Versöhnung“ angekündigt.
Kommerzialisierung globaler Grundmotive
Sowohl der Vatikan als auch die USA sahen die Situation völlig anders und wandten sich mit sehr deutlichen Worten gegen die Kommerzialisierung. Unaufgeregter reagierten Israels Staatschef Benjamin Netanjahu und der palästinensische Präsident Mahmud Abbas. Auch zum Plakat-Motiv mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy gab es keine offiziellen Kommentare.
Benetton sorgt mit provokativer Werbung unter dem Slogan „United Colors of Benetton“ seit Jahren für kontroverse Diskussionen und nicht selten für juristische Querelen. Die „Aids“-Kampagne des Konzerns mit dem Motiv eines menschlichen Gesäßes und dem Stempel „H.I.V.-Positive“ wurde 2003 in Deutschland nach einem langen Rechtsstreit schließlich vom Bundesverfassungsgericht zugelassen.
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